Steckersolargeräte: Anmeldepflicht

Der Anschluss von Steckersolar-Geräten mit bis zu 600 W (Wechselrichter-Leistung) je Stromabnehmer ist genehmigungsfrei (die DIN VDE 0100-551 vom 01.05.2018 gibt im Hinblick auf den Anschluss am normalen Haushaltsstromkreis Rechtssicherheit)

Die Wechselrichter müssen die VDE-Norm VDE-AR-N 4105 von 07.2017 erfüllen, also über einen Netz-Anlagen-Schutz (NA-Schutz) verfügen; die von uns vermittelten Wechselrichter von Deye bzw. Hoymiles erfüllen diese Anforderungen.

Die Installation durch einen Laien (Steckeranschluss) ist vorgesehen; Änderungen an und Prüfungen der Stromnetzanlage muss ein Elektroinstallateur vornehmen.

Die Netzanschlussverordnung verlangt eine Meldung beim Stromnetzbetreiber. Für die Gemeinden Stockstadt, Riedstadt, Biebesheim sind das die Mainzer Netze. [Link zu den Mainzer Netzen]

Unter Netzeinspeisung/ Dokumente findet man den Link zum Dokumentendownload.

Wenn noch ein alter Zähler vorhanden ist, wird er gegen einen 2-Richtungs-Zähler mit Digitalanzeige und Rücklaufsperre kostenfrei getauscht.

Die Marktstammdatenverordnung sieht vor, dass der Betreiber eines Steckersolargeräts das Gerät bei der Bundesnetzagentur angeben muss (ca. 10.000 von 190.000 haben es gemacht). Dies ist der Link zum Marktstammdatenregister, wo Sie ihre Anlage registrieren können.

Wenn Sie ein Steckersolar-Gerät beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur melden, können Sie davon ausgehen, dass auch der jeweils andere von der Meldung erfährt. Es empfiehlt sich, immer beide Meldungen durchzuführen.

Mieter sollten Gebäudeeigentümer und Versicherer über die Installation informieren