Der Anschluss von Steckersolar-Geräten mit bis zu 800 W (Wechselrichter-Leistung) je Stromabnehmer ist genehmigungsfrei (die DIN VDE 0100-551 vom 01.05.2018 gibt im Hinblick auf den Anschluss am normalen Haushaltsstromkreis Rechtssicherheit)
Die Wechselrichter müssen die VDE-Norm VDE-AR-N 4105 von 07.2017 erfüllen, also über einen Netz-Anlagen-Schutz (NA-Schutz) verfügen; die von uns vermittelten Wechselrichter von Deye bzw. Hoymiles erfüllen diese Anforderungen.
Die Installation durch einen Laien (Steckeranschluss) ist vorgesehen; Änderungen an und Prüfungen der Stromnetzanlage muss ein Elektroinstallateur vornehmen.
Die Netzanschlussverordnung verlangt keine Meldung beim Stromnetzbetreiber mehr!
Wenn noch ein alter Zähler vorhanden ist, wird er gegen einen 2-Richtungs-Zähler mit Digitalanzeige und Rücklaufsperre kostenfrei getauscht.
Die Marktstammdatenverordnung sieht vor, dass der Betreiber eines Steckersolargeräts das Gerät bei der Bundesnetzagentur angeben muss (ca. 10.000 von 190.000 haben es gemacht). Dies ist der Link zum Marktstammdatenregister, wo Sie ihre Anlage registrieren können.
Mieter sollten Gebäudeeigentümer und Versicherer über die Installation informieren